Haustiere Mietwohnung Verboten
Schließlich kann ihm nicht verboten werden überhaupt ein haustier zu halten denn das gehört zur entfaltung der persönlichkeit eines menschen einfach dazu.
Haustiere mietwohnung verboten. Kleintierhaltung in der mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung. Der bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden dass eine generelle mietvertragsklause die haustiere in der mietsache grundsätzlich ausschließt nicht zulässig ist bgh vii zr 10 92. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist.
Tierfreunde mit haustieren in mietwohnungen können sich in dieser angelegenheit beim bundesgerichtshof bedanken. Ein absolutes haustierverbot ist im mietvertrag also nicht möglich. Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe. Inwieweit ein hund erlaubt ist oder nicht beurteilt sich nach der rechtsprechung des bgh unter anderem nach der rasse und größe des tieres verhalten und anzahl weiterer hunde oder anderer tiere in der wohnung soziales umfeld persönliche verhältnisse des mieters insbesondere alter und berechtigte interessen des mieters blindenhund vermieters und der mitbewohner anzahl weiterer.
Ein generelles tierhaltungsverbot ist unwirksam. Doch auch wenn sich vermieter häufig nicht daran halten. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Eine erlaubnis für das halten von kleintieren in der mietwohnung muss nicht eingeholt werden.
Dabei ist es in erster linie unerheblich ob es sich um eine zahme hausratte. Laut bundesgerichtshof darf die haltung von hunden oder katzen in der mietwohnung nicht uneingeschränkt verboten werden. Eine gute nachricht für alle mieter mit katzen oder hunden. Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden.
Das bedeutet jedoch nicht dass alle tiere in einer wohnung gehalten werden dürfen. Der vermieter darf kleintiere auch nicht im mietvertrag oder der hausordnung verbieten denn deren haltung gehört zum vertragsgemäßen gebrauch der mietwohnung. Grundsätzlich verbieten darf ein vermieter die samtpfoten oder fellnasen nicht. Klauseln dieser art im mietvertrag sind ungültig.
Er entschied im.