Haustiere Verboten Mietvertrag
Das ist etwa dann der fall wenn größere haustiere wie katzen oder hunde laut mietvertrag verboten sind.
Haustiere verboten mietvertrag. Der bundesgerichtshof in karlsruhe hält klauseln im mietvertrag für unangemessen die eine haltung von hunden verbieten. Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen. Unter gewissen voraussetzungen können vermieter den mietvertrag aufgrund eines haustieres kündigen. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung.
Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist. Das soll aber kein freibrief für jegliche tierhaltung sein. Eine allgemeine anmerkung wie haustiere verboten hat also zunächst einmal keinerlei aussagekraft denn sie würde den mieter unverhältnismäßig benachteiligen. Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden.
Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Der bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden dass eine generelle mietvertragsklause die haustiere in der mietsache grundsätzlich ausschließt nicht zulässig ist bgh vii zr 10 92. Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen. Wichtig zu wissen ist hier dass ein grundsätzliches verbot von haustieren nicht zulässig ist.
Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe. Ist im mietvertrag nichts geregelt kann der vermieter die haltung von haustieren nicht verbieten. Das hat der bundesgerichtshof bgh bereits 1993 entschieden da dies eine benachteiligung des mieters bedeutet bgh az. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort.
Ein absolutes haustierverbot ist im mietvertrag also nicht möglich. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Das bedeutet jedoch nicht dass alle tiere in einer wohnung gehalten werden dürfen. So kann die anschaffung eines tieres nach dem abschluss eines mietvertrages zum problem werden.
Kleintierhaltung in der mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden.