Haustiere Mietwohnungen
Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist.
Haustiere mietwohnungen. Zugegeben keine leichte aufgabe. Haustiere sind für viele von ihnen nicht gern gesehene gäste. Vor allem hunde die für lange ausdauernde aktivitäten gezüchtet wurden sind schwieriger zufrieden zu stellen. Eine klausel im mietvertrag die katzen oder hunde generell verbietet ist unwirksam.
Ein haustierverbot kann es für tiere geben die lärm oder gestank verursachen oder gefährlich sind. Goldfische ratten hamster und kaninchen darf jeder mieter ohne weitere nachfrage. Hat der vermieter haustiere in der mietwohnung erlaubt sollten sich mieter an bestimmte regelungen halten. Eine allgemeine anmerkung wie haustiere verboten hat also zunächst einmal keinerlei aussagekraft denn sie würde den mieter unverhältnismäßig benachteiligen.
Auch hier kann der vermieter eine klausel bezüglich der haustiere in den mietvertrag aufnehmen und bestimmen welche verhaltensweisen nicht akzeptiert werden. Bei vorliegen gewichtiger gründe kann der vermieter seine erlaubnis zur tierhaltung rückgängig machen. Auch irish setter border collies golden. Außerdem kommt es durch die haustierhaltung nicht selten zu schäden an der mietwohnung.
Viele vermieter verbieten von vornherein die haltung von haustieren in der wohnung. Dazu zählen insbesondere schäfer und treibhunde. Tierfreunde mit haustieren in mietwohnungen können sich in dieser angelegenheit beim bundesgerichtshof bedanken. Darunter werden alle haustiere gefasst die in käfigen aquarien und terrarien gehalten werden können.
Das liegt daran dass der vermieter garantieren muss dass durch das tier keine störungen für andere mieter hervorgerufen werden. Er entschied im märz 2013 zur tierhaltung in der mietwohnung aktenzeichen viii zr 168 12. Einige tierarten bedürfen einer haltungserlaubnis im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Auch bei hunden und katzen ist es unzulässig ein generelles verbot auszusprechen.
Generell gilt dass die haltung von kleinen heimtieren von denen weder eine geruchs noch eine lärmbelästigung ausgeht nicht verboten werden darf. Ob ein hund in einer wohnung glücklich ist kommt nicht immer auf die wohnungsgröße an. Hier wird von fall zu.