Haustiere Mietwohnung
Eine allgemeine anmerkung wie haustiere verboten hat also zunächst einmal keinerlei aussagekraft denn sie würde den mieter unverhältnismäßig benachteiligen.
Haustiere mietwohnung. Haustier ist nicht gleich haustier vor allem nicht im mietrecht. Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung. Welche folgen hat es ohne erlaubnis einen hund zu halten.
Zugegeben keine leichte aufgabe. Ob im mietvertrag haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können was der bundesgerichtshof bgh diesbezüglich entschieden hat und was mieter in diesem zusammenhang beachten sollten betrachtet der folgende ratgeber näher. Das sollten mieter zur tierhaltung in der mietwohnung wissen. Bevor mieter planen einen hund in die mietwohnung aufzunehmen sind sie gut beraten im ersten schritt ihren mietvertrag zu lesen.
Wer sich über die haustiere eines nachbarn ärgert sollte zuerst versuchen sich mit diesem direkt zu einigen. Solche umstände kann man ändern. Einen hund in der wohnung zu halten trotz bestehenden verbot kann zur kündigung führen. Das mietrecht hat für haustiere in einer mietsache regelungen die es zu beachten gilt.
Hunde sind die besten freunde der menschen. Generell gilt dass die haltung von kleinen heimtieren von denen weder eine geruchs noch eine lärmbelästigung ausgeht nicht verboten werden darf. Sie haben vielfältigen nutzen finden aber nicht immer die sympathie der nachbarn. Kleintieredürfen mieter auch ohne erlaubnis des vermieters halten.
Haustiere sind für viele von ihnen nicht gern gesehene gäste. Vor allem bei größeren tieren wie bestimmten hunde und katzenrassen werden viele fälle vor gericht verhandelt. Artgerecht ist die unterbringung von exotischen tieren in einer mietwohnung in aller regel nicht. Das liegt daran dass der vermieter garantieren muss dass durch das tier keine störungen für andere mieter hervorgerufen werden.
Häufig bellen hunde weil sie zu lange in der wohnung allein gelassen werden. Auch bei hunden und katzen ist es unzulässig ein generelles verbot auszusprechen. Höchstes gericht stärkt mieterrechte bei haustierhaltung der vermieter hat kein generelles recht das halten von haustieren zu verbieten wie ein höchstrichterliches urteil zeigt. Ein generelles haustier oder hundeverbot in der mietwohnung ist nicht zulässig klauseln die die erlaubnis des vermieters einfordern hingegen schon.
Bei hunden katzen und exotischen tieren wird das ganze schon komplizierter.