Haustiere Mietwohnung Verbieten
Im mietrecht ist das oft auch eine einzelfallentscheidung.
Haustiere mietwohnung verbieten. Darunter werden alle haustiere gefasst die in käfigen aquarien und terrarien gehalten werden können. Im mietrecht kann die haustierhaltung in der mietwohnung von der zustimmung des vermieters abhängen. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Die zustimmung dürfen vermieter also nicht grundlos verweigern.
Kleintierhaltung in der mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden. Ein generelles tierhaltungsverbot ist unwirksam. Hier ein artikel darüber wann der vermieter einen hund erlauben muss. Ein vermieter darf das halten von katzen oder hunden nicht generell verbieten.
Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen. Die entscheidung des bundesgerichtshofs dass haustierhaltung nicht generell verboten werden darf bezieht sich nur auf formularmäßige vereinbarungen. Der mieter weiß dann um das verbot und hat sich damit einverstanden erklärt. Eine allgemeine anmerkung wie haustiere verboten hat also zunächst einmal keinerlei aussagekraft denn sie würde den mieter unverhältnismäßig benachteiligen.
Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Nur muss er dazu konkrete gründe haben. Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe. Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen.
Der vermieter hat grundsätzlich nichts gegen katzen schrieb aber in dem mietvertrag ein verbot nieder dass ausdrücklich katzen verbietet weil bereits in unserer jetzigen neuen wohnung zweite etage bereits ein paar gewohnt hat dass sich eine katze geholt hat und die mieterin im erdgeschoss wohl unter allergische reaktionen litt. Wird ein katzenhaltungsverbot zwischen mieter und vermieter individualvertraglich vereinbart ist dieses verbindlich. Wir haben bereits zwei katzen und das wusste der vermieter. Grundsätzlich nicht verbieten können vermieter die haltung von kleintieren in der wohnung.
Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Gemäß des überwiegenden teils der rechtsprechung zählen katzen im mietrecht zu den kleintieren. Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist.