Haustiere Mietvertrag Verboten
Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen.
Haustiere mietvertrag verboten. Nur muss er dazu konkrete gründe haben. Dennoch kann der vermieter einen hund verbieten. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Ein vermieter darf das halten von katzen oder hunden nicht generell verbieten.
Selbst wenn der mietvertrag ein grundsätzliches tierverbot beinhaltet darf der mieter dennoch zumindest kleintiere halten. Bei hunden katzen und exotischen tieren wird das ganze schon komplizierter. Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist. Und selbst wenn der mietvertrag keine regelung beinhaltet oder die tierhaltung pauschal erlaubt muss der vermieter dennoch nicht jedes tier dulden.
Eine allgemeine anmerkung wie haustiere verboten hat also zunächst einmal keinerlei aussagekraft denn sie würde den mieter unverhältnismäßig benachteiligen. Wichtig zu wissen ist hier dass ein grundsätzliches verbot von haustieren nicht zulässig ist. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung. Ein absolutes haustierverbot ist im mietvertrag also nicht möglich.
Das bedeutet jedoch nicht dass alle tiere in einer wohnung gehalten werden dürfen. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Was erlaubt und was verboten ist haustier ist nicht gleich haustier vor allem nicht im mietrecht. Kleintieredürfen mieter auch ohne erlaubnis des vermieters halten.
Hier ein artikel darüber wann der vermieter einen hund erlauben muss. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Ist im mietvertrag nichts geregelt kann der vermieter die haltung von haustieren nicht verbieten. Dabei ist es in erster linie unerheblich ob es sich um eine zahme hausratte.
Das hat der bundesgerichtshof bgh bereits 1993 entschieden da dies eine benachteiligung des mieters bedeutet bgh az. Der bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden dass eine generelle mietvertragsklause die haustiere in der mietsache grundsätzlich ausschließt nicht zulässig ist bgh vii zr 10 92.